Entlastung für Handwerksbetrieb sichernJetzt Stromsteuer zurückholen
Betriebe des produzierenden Gewerbes und des Baugewerbes können für das Jahr 2024 beim zuständigen Hauptzollamt eine Entlastung von der Stromsteuer beantragen. Die reguläre Stromsteuer beträgt 20,50 Euro pro Megawattstunde beziehungsweise 1.000 Kilowattstunden. Ein Betrieb mit einem jährlichen Stromverbrauch von 80.000 Kilowattstunden hat somit eine Steuerbelastung von 1.640 Euro. Auf Antrag wird diese Stromsteuer um 20 Euro pro MWh entlastet, abzüglich eines Selbstbehalts von 250 Euro. Daraus ergibt sich im genannten Beispiel eine Entlastung in Höhe von 1.350 Euro.
Antragsberechtigt sind Betriebe des produzierenden Gewerbes und des Baugewerbes. Ein Antrag kann online beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden. Die gesetzliche Grundlage bildet § 9b Stromsteuergesetz. Auch für das Jahr 2025 kann die Stromsteuerentlastung in Anspruch genommen werden - die entsprechenden Anträge können ab Januar 2026 eingereicht werden.
Hintergrund: Die Bundesregierung hat den Entlastungsbetrag für die Jahre 2024 und 2025 von 5,13 Euro auf 20 Euro pro Megawattstunde erhöht. Dadurch wird die Regelung auch für kleinere Handwerksbetriebe wirtschaftlich interessant und trägt zur Senkung der Energiekosten im Handwerk bei. Besonders energieintensive Betriebe profitieren von dieser Maßnahme, da sie ihre Wettbewerbsfähigkeit durch geringere Stromkosten stärken können.
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