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Elektronische KassenführungHerstellerzertifikate jetzt prüfen

Handwerksbetriebe, deren elektronische Kasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet ist, sollten diese jetzt prüfen und gegebenenfalls aktualisieren, da das Zertifikat möglicherweise bald abläuft und damit die Sicherheitsfunktion nicht mehr gewährleistet ist. Die technische Sicherheitseinrichtung schützt alle Kassenvorgänge vor Manipulation und sorgt dafür, dass sie vollständig, echt und unverändert gespeichert werden.

Eine TSE ist nur zeitlich begrenzt gültig. Das Herstellerzertifikat läuft in der Regel nach fünf Jahren, in manchen Fällen nach sieben, ab. Entscheidend ist der Herstellungszeitpunkt, nicht das Kaufdatum. Bei längerer Lagerung kann sich die tatsächliche Nutzungsdauer entsprechend verkürzen. Nach Ablauf funktioniert die TSE nicht mehr und muss ersetzt werden.

Hardware-TSEs, die ab Ende 2019 zertifiziert wurden, erreichen nun ihr Ablaufdatum. Bei Cloud-TSEs übernimmt der Anbieter die zentrale Erneuerung, was den Austausch deutlich vereinfacht.

Nach dem Wechsel ist die alte TSE zehn Jahre aufzubewahren. Außerdem muss das Finanzamt über die Außerbetriebnahme der alten und die Inbetriebnahme der neuen TSE informiert werden, und die Verfahrensdokumentation ist entsprechend anzupassen, damit das Kassensystem revisionssicher bleibt.

Damit alles korrekt läuft, empfiehlt sich zusätzlich die Einbindung des Steuerberaters.

Fragen zur elektronischen Kassenführung beantworten außerdem die Betriebsberaterinnen und Betriebsberater der Handwerkskammer Potsdam.

Ansprechpartner

Jochen Krupsky

Berater für Innovation und Technologie im Handwerk (BIT)

Tel. +49 33207 34-203

jochen.krupsky--at--hwkpotsdam.de

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