
LohnanpassungenGesetzlicher Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro
Am 29. November 2023 wurde die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, die zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Diese Verordnung bringt eine schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns: Ab dem 1. Januar 2024 beträgt er 12,41 € brutto pro Zeitstunde und steigt am 1. Januar 2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde. Damit liegt der Mindestlohn ab Januar 2024 bei mindestens 12,41 € brutto pro Stunde.
Es ist zu beachten, dass Arbeitsverhältnisse, die einem Tarifvertrag unterliegen, von diesen Bestimmungen beeinflusst werden. Tarifverträge, insbesondere wenn sie allgemeinverbindlich erklärt wurden oder die vereinbarten Bedingungen im Vertrag erfüllt werden, können höhere Mindestlöhne festlegen, die über den gesetzlichen Mindestlohn hinausgehen.