Rollstuhl
Fotolia/Africa Studio

Fritz Bender Stiftung unterstützt bedürftige Handwerker

Die Fritz Bender Stiftung hat im 30. Jahr ihres Bestehens die Hilfen für Handwerker des Bau- und Baunebengewerbes ausgeweitet.

Bedürftige Handwerker können ab sofort nicht nur bei Krankheit sondern auch bei berufsbedingten Unfällen Zuschüsse beantragen, z. B. für

  • krankheitsbedingte Aufwendungen und Hilfsmittel (soweit sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden)
  • die Anschaffung behindertengerechter Fahrzeuge
  • behindertengerechte Umbauten
  • außergewöhnliche Ausgaben bei Lebenshaltungskosten

Die Voraussetzungen der Antragstellung finden Sie im Internet unter www.fritz-bender-stiftung.de/diehandwerkerhilfe.htm.

Das Antragsformular finden Sie hier www.fritz-bender-stiftung.de/antragsformular.pdf.

Marcel Pissarius

Rechtsberater

Charlottenstraße 34-36

14467 Potsdam

Tel. +49 331 3703-162

Fax +49 331 3703-8162

marcel.pissarius--at--hwkpotsdam.de