Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft

Wer ist Mitglied der Handwerkskammer

Zur Handwerkskammer gehören

  • Inhaberinnen und Inhaber von Handwerksbetrieben und handwerksähnlichen Gewerben, die ihren Sitz im Handwerkskammerbezirk haben,
  • die Gesellen,
  • andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung,
  • die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden,
  • Personen aus dem Handwerk, die selbständig eine sogenannte nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben (§ 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung).

Warum ist die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer Pflicht?

Die Handwerkskammer kann ihre Aufgaben nur dann optimal erfüllen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten. Beispiele für diese Aufgaben sind die vielfältigen Dienstleistungen bei der Beratung und der beruflichen Bildung sowie die Interessenvertretung. Viele Aufgaben darf die Handwerkskammer sogar nur dann wahrnehmen, wenn alle Mitglieder des Wirtschaftsbereichs Handwerk die Möglichkeit zur Mitwirkung haben. Dies gilt vor allem für die hoheitlichen Aufgaben und die Politikberatung.

Welche Dienstleistungen erbringt die Handwerkskammer?

Die Handwerkskammer unterstützt ihre Mitglieder mit einem breiten Spektrum an Beratungs- und Bildungsleistungen. Unter anderem berät sie ihre Mitglieder in den Bereichen Betriebswirtschaft, Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht und EDV und Umweltschutz. Die Aus- und Weiterbildungsangebote der Handwerkskammer umfassen die Überbetriebliche Unterweisung für Lehrlinge, zahlreiche Fortbildungsangebote und Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung.

Was kosten die Dienstleistungen der Handwerkskammer?

Die Beratungsleistungen der Handwerkskammer sind für Mitglieder und Existenzgründer kostenlos. Für Bildungsangebote wird eine kostendeckende Gebühr erhoben.

Wie können die Mitglieder in der Handwerkskammer aktiv mitarbeiten?

Die Mitglieder können und sollen sich ehrenamtlich in der Vollversammlung, im Vorstand und in Prüfungsausschüssen engagieren. Durch ihre Mitwirkung bringen sie ihr Wissen und ihre Wünsche in die Arbeit der Handwerkskammer ein. Die Arbeit der Ehrenamtlichen stellt sicher, dass die Handwerkskammer die Bedürfnisse der Betriebe aus erster Hand kennt und praxisnah erfüllt.