Fragen und Antworten zur Ausbildung
Wie lange dauert die Berufausbildung?
Die Ausbildungsdauer ist in der Ausbildungsverordnung festgelegt und beträgt für die Handwerksberufe 3 bzw. 3,5 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Verlängerungen oder Verkürzungen der Ausbildungszeit möglich.
Wie lange dauert die Probezeit?
In jedem Berufsausbildungsvertrag muss eine Probezeit vereinbart werden. Die Probezeit muss nach Berufsbildungsgesetz mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
Wann erhalte ich die angemessene Ausbildungsvergütung?
Nach Berufsbildungsgesetz erhält jeder Lehrling monatlich eine angemessene, die mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jährlich ansteigt. Grundlage für die Ausbildungsvergütung sind die jeweils geltenden Tarifverträge bzw. Empfehlungen der Innungen. Das zu zahlende Lehrlingsentgelt muss am letzten des Monats dem Lehrling überwiesen sein.
Wird auch bei Freistellungen die Vergütung gezahlt?
Der Lehrling ist für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, an Prüfungen und an den Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrunterweisung freizustellen. Für diese Zeit hat der Ausbildende dem Lehrling Ausbildungsvergütung zu zahlen.
Wie viel Urlaub erhält der Lehrling?
Der Urlaub ist immer für ein Kalenderjahr geregelt! Bei bestehenden Tarifverträgen und Empfehlungen ist der Urlaub in diesen geregelt und anzuwenden. Im letzten Ausbildungsjahr erhält der Lehrling den anteiligen Urlaub (Auslerntermin Februar) und den Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen beim Auslernen im Sommer.
Der Urlaub nach Jugendarbeitsschutz ist wie folgt geregelt. Der Urlaub beträgt jährlich:
- 25 Arbeitstage zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt
- 23 Arbeitstage zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt
- 21 Arbeitstage zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt
- 20 Arbeitstage Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz