Ausbildung "Elektromobilität"
HWK Potsdam
Ausbildung "Elektromobilität"

Anträge bis 14. September im "Windhundverfahren" möglichFördermittel für Elektro-Nutzfahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI hat im August einen neuen Aufruf zur Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen für Handwerksunternehmen und KMU - kleine und mittelständische Unternehmen - veröffentlicht. Damit fördert das Ministerium straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie die dafür notwendige Ladeinfrastruktur.

Anträge können Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie KMU im sogenannten „Windhundverfahren“ stellen. Dieses Verfahren bedeutet eine kurze Antragsfrist sowie eine Vergabe nach zeitlichen Kriterien: Je eher ein Antrag eingeht, desto höher sind die Chancen auf Förderung. Der Bewerbungszeitraum läuft vom 4. August bis 14. September 2020.

Das Förderprogramm lässt Förderquoten von bis zu 40 Prozent der Investitionsmehrkosten im Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeug zu. Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 bzw. 20 Prozent zur Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. Eine Kumulierung mit dem „Umweltbonus“ ist nicht möglich.

 

Weitere Informationen finden Sie hier sowie im angehängten Förderaufruf. Fragen zum Programm, zum Antragsverfahren beantwortet das Team „Innovation und Technik“ der Handwerkskammer Potsdam. Hier erhalten Betriebe auch Auskunft zu weiteren aktuellen Förderprogrammen im Bereich Energie und Umwelt.