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Ferienjobs - Was gilt es zu beachten!

In den Sommerferien wollen viele Schüler ihr Taschengeld aufbessern oder in  ihren Wunschberuf schon mal reinschnuppern.

Die Handwerksbetriebe haben häufig volle Auftragsbücher und können Praktikanten gut gebrauchen. Mit etwas Glück lernt der Meister so schon seinen nächsten Auszubildenden kennen.

Minderjährige Schüler können jedoch nicht jede Tätigkeit annehmen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, womit und wie lange sie beschäftigt werden dürfen.         

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit hat die wichtigsten Punkte herausgearbeitet und unter der Überschrift  "Ungetrübte Ferienarbeit - Was ist beim „Jobben“ zu beachten?"  als Informationsblatt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte veröffentlicht.

 

Das Informationsblatt kann auf der Internetseite des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit herundergeladen werden lavg.brandenburg.de/media_fast/4055/Mbl_Ferienarbeit.16282153.pdf.