Prüfung
Oliver Boehmer/bluedesign

Fehlzeiten und ihre Konsequenzen für die Prüfung

In der dualen Berufsausbildung erwerben Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit, um ihren Beruf später ausüben zu können.

Der Auszubildende muss in der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung seine beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten unter Beweis stellen. Fehlzeiten während der Berufsausbildung können das Erreichen des Ausbildungsziels erschweren. 

Was sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung?

Mit dem Antrag auf Zulassung und der Anmeldung zur Prüfung sind durch den Auszubildenden die Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen und folgende Unterlagen einzureichen:

  • Nachweis der Ausbildung (Kopie des Berufsausbildungsvertrages)
  • Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses
  • Kopie des Zeugnisses/Bescheinigung der Zwischenprüfung/Teil I der Gesellen-/ Abschlussprüfung
  • Berichtshefte/Ausbildungsnachweise
  • Weitere Ausbildungsnachweise (Teilnahme an überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen)

Was wird geprüft?

In der jeweiligen Ausbildungsordnung sind die praktisch, schriftlich und ggf. mündlich zu erbringenden Prüfungsleistungen verbindlich festgelegt. Die Informationen zu den Ausbildungsberufen finden Sie hier.

Was passiert, wenn mein Auszubildender Fehlzeiten hat?

Fehlt der Auszubildende im Betrieb, in der Berufsschule bzw. bei der überbetrieblichen Lehrlingsausbildung, findet in dieser Zeit auch keine Berufsausbildung statt. Je nach Dauer und Häufigkeit kann es passieren, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht und die anstehende Prüfung nicht abgelegt werden kann.  

Was mache ich, wenn mein Auszubildender häufig fehlt?

Es kommt darauf an, aus welchem Grund die Fehlzeiten zustande gekommen sind. Unentschuldigtes Fehlen und häufiges Zuspätkommen können unter Umständen Vertragsverletzungen sein und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Längeres und häufiges Fehlen aufgrund von Krankheiten sollten Sie als Betrieb im Blick haben und mit Ihrem Auszubildenden gemeinsam überlegen, wann und wie die fehlenden Inhalte in der noch verbleibenden Ausbildungszeit vermittelt werden können.  

Wie wirken sich Fehlzeiten auf die Zulassung aus?

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens kontrolliert der Prüfungsausschuss u.a., ob der Prüfling die vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit zurückgelegt und tatsächlich absolviert hat. Bei den dokumentierten Fehlzeiten ist es unerheblich, ob diese entschuldigt (z. B. Krankheit) oder unentschuldigt sind. Sollte der Ausschuss im Einzelfall feststellen, dass die berufliche Handlungsfähigkeit aufgrund der Fehlzeiten nicht erworben wurde, kann eine Nichtzulassung ausgesprochen werden.

Wie kann ich meinen Auszubildenden unterstützen?

  • Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Ausbildungsinhalte aufgrund längerer Fehlzeiten nicht vermittelt werden konnten.
  • Halten Sie Ihren Auszubildenden dazu an, Kontakt mit den Berufsschullehrern und Mitschülern aufzunehmen, um den fehlenden Lehrstoff nachholen zu können.
  • Informieren Sie sich frühzeitig über die in der Prüfung nachzuweisenden berufsspezifischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • Schauen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Auszubildenden das Ergebnis der Zwischenprüfung bzw. vom Teil 1 der Gesellen-/ Abschlussprüfung an. Konnten festgestellte Defizite aufgeholt werden?
  • Nutzen Sie das Angebot der ausbildungsbegleitenden Hilfen – ein Stütz- und Förderunterricht für Auszubildende mit Lernschwierigkeiten und schlechten Prüfungsergebnissen. Die Finanzierung übernimmt die Agentur für Arbeit.
  • Unterstützen Sie Ihren Auszubildenden bei der Festigung der theoretischen Inhalte und stellen Sie wiederholt Bezüge zur beruflichen Praxis her. Nutzen Sie Fachbegriffe!
  • In vielen Berufen werden die praktischen Prüfungsleistungen als Kunden- oder Arbeitsauftrag mit einem Fachgespräch durchgeführt. Lassen Sie Ihren Auszubildenden komplexe Arbeitsaufgaben selbstständig planen und umsetzen; üben Sie Fach- und Kundengespräche.
  • Fragen Sie bei den überbetrieblichen Ausbildungsstätten nach geplanten Kursen zur Prüfungsvorbereitung. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.

 TIPP

Die Handwerkskammer Potsdam empfiehlt ihren Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden die neue, kostenlose Broschüre "Fit für die Prüfung". Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen und nützliche Hinweise zum Thema "Prüfungen".

Wenden Sie sich dazu an die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Potsdam, Telefon 0331 3703-128.

 

 

TIPP

 

Die Handwerkskammer Potsdam empfiehlt ihren Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden die neue, kostenlose Broschüre „Fit für die Prüfung“. Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen und nützliche Hinweise zum Thema „Prüfungen“.

Wenden Sie sich dazu an die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Potsdam, Telefon 0331 3703-128.