Elektroauto
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Bis 20. April Förderanträge einreichenElektrifizierung der Fahrzeugflotte

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) startete am 10. März einen neuen Förderaufruf der Förderrichtlinie Elektromobilität über den Projektträger Jülich (PtJ).

Gefördert werden:

  • Elektro-Pkw der Klasse M1 max. 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz,
  • Elektro-Leichtfahrzeuge der Klassen − L2e: Dreirädriges Kleinkraftrad bis 45 km/h
  • L5e: Dreirädriges Kleinkraftrad über 45 km/h
  • L6e: Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug bis 45 km/h
  • L7e: Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug mit einer Leermasse bis zu 450 kg
     

sowie die im Zusammenhang mit der Beantragung benötigte Ladeinfrastruktur.

Die Anträge können bis spätestens 20. April 2023 eingereicht werden.

In diesem Zuge werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor mit bis zu 40 Prozent gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen können noch einen Bonus von 10 Prozent erhalten.

Die Fördermittel pro Antrag müssen bei vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben mindestens 15.000 Euro betragen, bei allen anderen mindestens 17.850 Euro.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Förderrichtlinie finden sich auf der Webseite des Projektträgers Jülich.

Antworten auf die häufigsten Fragen.















Unterstützung bei der Antragsstellung

Jan-Hendrik Aust

Berater für Innovation und Technologie im Handwerk (BIT) sowie Teamleiter Technik und Innovation

Tel. +49 33207 34-209

jan-hendrik.aust--at--hwkpotsdam.de

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