Elektromobilität
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KfW fördert Ladestationen in Wohngebäuden E-Mobilität

In Deutschland wird ab sofort die Anschaffung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im privaten Bereich von der Bundesregierung gefördert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau schließt mit einem neuen Programm eine Förderlücke und gewährt ab 24. November 2020 nun auch für nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte in Privathaushalten einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter, Mieter.

Die Förderung wird direkt bei der Kfw im Zuschussportal beantragt. Wichtig ist, wie bei den meisten Förderprogrammen, dass der Antrag vor der Bestellung der Technik und der Auftragserteilung an ausführende Firmen eingereicht wird.

Ausführliche Informationen zur Beantragung und zu förderfähigen Anlagen finden Sie hier.



Ansprechpartner:

Sven Ellinger
Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT)

Tel. +49 33207 34-116

sven.ellinger--at--hwkpotsdam.de

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