H
fotolia/www.ohlenschlaeger.info
H

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-GrundverordnungDatenschutz-Grundverordnung

Damit werden die teilweise erheblich unterschiedlichen Datenschutzregelungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht. Die in Deutschland bereits bestehenden hohen Anforderungen an den Datenschutz werden nicht verschärft. Handwerksbetriebe sollten allerdings sicherstellen, dass die erforderlichen formellen Änderungen nachvollzogen werden.

Angesprochen sind damit insbesondere das gesetzlich geregelte Transparenzgebot, Informations- und Dokumentationspflichten, die den Handwerksbetrieben als Verantwortlichen obliegen, sowie Auskunfts-, Löschungs- und Widerspruchsrechte von Betroffenen.

Ein besonderes Augenmerk ist zudem auf die Benennung eines Datenschutzbeauftragten zu legen. Diese Pflicht trifft alle Betriebe, soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

Alle Einzelheiten zu den neuen Vorschriften und den damit einhergehenden Pflichten wurden vom Zentralverband des Deutschen Handwerks in einem Leitfaden zusammengetragen und in zahlreiche Muster und Formulare umgesetzt. Abrufbar unter https://www.zdh.de/fachbereiche/organisation-und-recht/datenschutz/datenschutz-fuer-handwerksbetriebe.