
Berichtsheft oder Ausbildungsnachweis
Ein wichtiges Instrument für Ausbilder und Auszubildende
Auszubildende und Ausbildungsbetriebe sind gut beraten, wenn sie vom ersten Tag der Ausbildung auf eine sorgfältige Berichtsheftführung achten. Das Berichtsheft ist eines der wichtigsten Dokumente während der Ausbildungszeit. Für den Ausbildungsbetrieb ist es ein Kontrollinstrument und der Nachweis, dass alle Ausbildungsinhalte entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt wurden. Für den Auszubildenden ist es eine Dokumentation über Inhalt und Verlauf der Ausbildung, die er jederzeit reflektieren kann. Weiterhin ist das Berichtsheft eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschluss- und Gesellenprüfungen, bzw. bei der gestreckten Prüfung für den Teil I und den Teil II der Gesellenprüfung.
Was sind die Aufgaben des Auszubildenden?
Die Ausbildungsordnung regelt, dass der Auszubildende während der gesamten Ausbildungszeit einen schriftlichen Ausbildungsnachweis führen muss, der den Inhalt der Ausbildung wiedergibt. Die täglich ausgeführten Arbeiten und Lehrinhalte sollen kurz skizziert werden. Das gilt für die praktische Ausbildung im Betrieb, die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Bildungszentrum und den Unterricht in der Berufsschule. Dies ist von entscheidender Bedeutung, damit man die Lerninhalte auch jederzeit nachvollziehen kann. Allein der Eintrag „Lernfeld zwei“ genügt nicht, da später keiner weiß, was in diesem Lernfeld an diesem Tag konkret vermittelt wurde.
Führt der Auszubildende den Ausbildungsnachweis nicht bzw. nicht ordnungsgemäß, begeht er eine Vertragsverletzung, die den Ausbildenden zur Abmahnung und im Wiederholungsfall zur Kündigung berechtigen kann. Ordnungsgemäß führen heißt auch, dass das Ausbildungsgeschehen in einer lesbaren Schrift und in verständlichen Zusammenhängen geschildert wird.
Welche Aufgaben hat der Ausbildungsbetrieb?
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Einträge der Auszubildenden regelmäßig zu kontrollieren und abzuzeichnen. Dies sollte mindestens einmal im Monat geschehen. Zu empfehlen sind jedoch kürzere Zeitabstände, z. B. wöchentlich. Hier können Ausbilder nachvollziehen, welche Inhalte in der Berufsschule und der überbetrieblichen Ausbildung vermittelt wurden. Anhand der Aufzeichnungen kann sich der Betrieb jederzeit ein Bild über den erreichten Ausbildungsstand der Auszubildenden verschaffen. Deshalb sollte der Ausbildungsbetrieb seine Auszubildenden zur gewissenhaften Führung des Berichtsheftes anhalten.
Der Ausbildende kann vom Lehrling im Rahmen seines Weisungsrechts über den vorgeschriebenen stichwortartigen Ausbildungsnachweis hinaus auch die Fertigung ausführlicher Berichte verlangen. Wichtig ist, dass der Auszubildende klare Anweisungen über die Anzahl, die Form und den Inhalt der Berichte erhält. Fachberichte ersetzen nicht den Ausbildungsnachweis und sind keine Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung! Das Verfassen schriftlicher Berichte vertieft die Lerninhalte, festigt im Kopf die Arbeitsabläufe und kann die Auszubildenden auf das Fachgespräch in der Prüfung vorbereiten.
Was ist noch zu beachten?
- Bei minderjährigen Auszubildenden soll ein gesetzlicher Vertreter in angemessenen Zeitabständen vom Ausbildungsnachweis Kenntnis erhalten und diesen unterschriftlich bestätigen.
- Der Auszubildende muss Gelegenheit haben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen.
- Die erforderlichen Nachweishefte, Formblätter o. Ä. werden kostenlos vom Betrieb zur Verfügung gestellt. Durch das Führen des Berichtsheftes wird der Auszubildende dessen Eigentümer (§ 950 BGB).
- Das Berichtsheft kann handschriftlich oder auch digital geführt werden, wenn ein regelmäßiger Computerzugang gegeben ist.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Ausbildungsberater gern zur Verfügung