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Ab 2025 mit höherer Förderung durchstartenBegabtenförderung im Handwerk

Ab dem 1. Januar 2025 erhöht das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Weiterbildungsstipendium auf bis zu 9.135 Euro. Diese Förderung richtet sich an talentierte junge Handwerkerinnen und Handwerker, die ihre berufliche Qualifizierung über drei Jahre hinweg finanzieren möchten – von fachspezifischen Lehrgängen bis hin zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung.

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge Fachkräfte im Handwerk, die ihre Berufsausbildung nach der Handwerksordnung (HwO) erfolgreich abgeschlossen haben. Eine Bewerbung ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Anrechnungszeiten, etwa für Freiwilligendienste oder Elternzeit, kann die Altersgrenze um bis zu drei Jahre verlängert werden.

Die Bewerbung erfolgt im Rahmen eines Auswahlverfahrens. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Um sich zu qualifizieren, müssen Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Abschluss der Berufsausbildung mit mindestens 87 Punkten oder einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser
  • Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  • Empfehlung durch Ihren Arbeitgeber oder Ihre Berufsschule

Mehr Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung gibt es bei der Handwerkskammer Potsdam.



Ansprechpartner

André Schade

Sachbearbeiter Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung für die Bereiche: Metallbauer, Land- und Baumaschinenmechatroniker

Tel. +49 33207 34-261

andre.schade--at--hwkpotsdam.de

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