
Seminarangebote für HandwerksbetriebeBarrierefreie Website: Neue Regeln ab 28. Juni 2025
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, rückt dieses Thema nun auch für Handwerksbetriebe stärker in den Fokus. Besonders betroffen sind Betriebe, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – zum Beispiel über eine Website oder App.
Ziel ist es, allen Menschen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, den Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Dazu zählen etwa barrierefreie Webseiten, nutzerfreundliche Terminals oder verständliche digitale Informationen.
Kleinbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind zwar direkt ausgenommen, können aber indirekt betroffen sein, etwa durch Anforderungen von Auftraggebern oder Förderprogrammen.
Wichtig ist: Nur neue oder wesentlich veränderte Angebote ab dem 28. Juni 2025 unterliegen dem Gesetz. Wer dann Änderungen vornehmen möchte, sollte frühzeitig prüfen, ob die eigene Website z. B. durch einen Selbsttest barrierefrei ist:
- Sind alle Inhalte mit der Tastatur bedienbar?
- Gibt es Alternativtexte für Bilder?
- Werden Kontraste und Schriftgrößen den Anforderungen gerecht?
Die Einhaltung wird durch Behörden überwacht, Verstöße können mit Bußgeldern belegt werden. Gleichzeitig bietet das Gesetz auch Chancen: Wer jetzt handelt, verbessert den Zugang für alle und erschließt neue Kundengruppen.
Handwerksbetriebe können sich bei einem Online-Seminar der Beratungsstellen für Innovation und Technologie der Handwerkskammern am 6. Mai 2025 oder bei der Präsenzveranstaltung der Handwerkskammer Potsdam am 7. Mai 2025 in Götz über die Einzelheiten informieren. Dort wird gezeigt, was zu tun ist – praxisnah und verständlich. Jetzt anmelden!
Berater für Innovation und Technologie im Handwerk (BIT)
Tel. +49 33207 34-203
Informationen und Anmeldemöglichkeit zum Präsenzseminar am 7. Mai am BIH in Götz