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Neue Maut-Regelung für LKWAusnahmeregelung für Handwerker jetzt anmelden

Die Mautpflicht wird ab dem 1. Juli 2024 auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgeweitet. Durch die vom Handwerk auf europäischer Ebene durchgesetzte Handwerkerausnahme wird ein Großteil der Handwerksbetriebe auch künftig von Mautzahlungen freigestellt bleiben.

Es gibt eine Sonderregelung für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben über 3,5 bis 7,5 Tonnen. Diese bleiben weiterhin von der Mautzahlung bei Vorliegen folgender Voraussetzungen befreit:

  • Beförderung von Mitarbeitern, Material, Ausrüstung oder Maschinen,
  • zur Ausübung des Handwerks oder eines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs
  • Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt

Handwerksbetriebe haben die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis vorab bei Toll Collect als „mautbefreit“ eintragen zu lassen, um die regelmäßige Zustellung von Klärungsschreiben von „Mautbrücken“ und „Mautsäulen“ zu vermeiden. Zur Eintragung der Vorabbefreiung sind Angaben zum Unternehmensnamen und Sitz sowie zu den auf den Betrieb gemeldeten Fahrzeugen erforderlich. Unabhängig davon, muss bei jeder Einzelfahrt die Einhaltung der Voraussetzungen der Handwerkerausnahme gewährleistet sein.

Eine entsprechende Registrierung der von der Maut befreiten Fahrzeuge kann beim Mautbetreiber Toll Collekt elektronisch erfolgen.

Die Handwerkskammer Potsdam berät zu diesem Thema.