Ausbildungsberechtigung

Wann wird die Ausbildungsberechtigung festgestellt?

Vor allem Betriebe, die erstmals Fachkräfte ausbilden wollen, bekommen Unterstützung von der Handwerkskammer und erhalten wichtige Informationen, die sie für eine qualifizierte Berufsausbildung benötigen. Im Rahmen eines Betriebsbesuches wird durch die Ausbildungsberater festgestellt, ob die persönliche und fachliche Eignung zur Ausbildung vorliegt.

 

Welche Kriterien sind bei der Überprüfung der Ausbildungsberechtigung entscheidend?

  • Ist im Betrieb ein Ausbilder, der die berufsfachliche und pädagogische Eignung für die Durchführung der Ausbildung besitzt?
  • Ist das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Fachkräften und Auszubildenden im Betrieb ausgewogen?
  • Verfügt der Betrieb über eine ausbildungskonforme materielle und technische Ausstattung?
  • Sind die Ausbildungsregelungen (Gesetze, Verordnung etc.) im Betrieb vorhanden?
  • Gliedert sich der Ausbildungsalltag in die täglichen Arbeits- und Geschäftsprozesse ein?
  • Wurde für den Auszubildenden ein betrieblicher Ausbildungsplan erstellt?
  • Können alle Inhalte der Ausbildungsordnung vermittelt werden? Sollte der Auszubildende externe Ausbildungsstätten besuchen?