
Vereinbarkeit von Familie und BerufAusbildung in Teilzeit
Eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen betrieblichen Ausbildungszeit kann in besonderen Lebenssituationen zur Unterstützung von Auszubildenden in der Berufsausbildung beitragen.
Wenn sich beide Vertragsparteien darüber einig sind, die Ausbildung in Teilzeit durchzuführen oder fortzusetzen, kann die tägliche oder wöchentliche betriebliche Arbeitszeit um bis zu 50 % reduziert werden.
Seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2020 verlängert sich jedoch die reguläre Ausbildungszeit nun um den in der Teilzeit vereinbarten Prozentsatz. Die Grenze liegt beim Eineinhalbfachen der in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Gesamtausbildungsdauer. Die entsprechenden Prüfungszeiträume sind hierbei zu berücksichtigen.
Wie wird die Teilzeitausbildung organisiert?
Der Auszubildende und der Betrieb einigen sich über die konkrete Ausgestaltung der
Teilzeitausbildung, wie z. B. Lage, Verteilung und Umfang der betrieblichen Ausbildungszeit.
Bei der Teilzeitausbildung wird nur die betriebliche Ausbildungszeit reduziert.
Der Besuch der Berufsschule und der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung erfolgen in Vollzeit.
Hier ist keine individuelle Regelung möglich.
Welche Auswirkungen hat die Teilzeitausbildung auf die Vertragsgestaltung?
Die Teilzeitvereinbarung wird im Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten.
Bei der Teilzeitausbildung geht es immer um den Einzelfall. Eine Abstimmung mit der Ausbildungsberatung der zuständigen Handwerkskammer ist deshalb unerlässlich.
Die Ausbildungsvergütung kann entsprechend der wöchentlichen Ausbildungszeit anteilig reduziert werden.
Teilzeitauszubildende, die an jedem Arbeitstag arbeiten, haben den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Ansonsten wird der Urlaubsanspruch im Verhältnis zu den wöchentlichen Arbeitstagen berechnet.
Welche Vorteile hat die Teilzeitausbildung für Ihr Unternehmen?
- Ohne die Möglichkeit der Teilzeit würden dem Arbeitsmarkt diese Auszubildenden später als Fachkräfte nicht zur Verfügung stehen.
- Nach einer Ausbildungsunterbrechung wegen Schwangerschaft oder Pflege kann die Ausbildung erfolgreich beendet werden. Bereits geleistete betriebliche Investitionen gehen somit nicht verloren.
- Imagegewinn des Ausbildungsbetriebes durch Familienfreundlichkeit.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Ausbildungsberaterinnen gern zur Verfügung.