Technische Regeln Wasserinstallation/ Abwasserinstallation

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 1.300,00 €

förderfähig

Unterricht

09.01.2026 - 14.03.2026

Fr 15:15 - 20:00, Sa, 08:00 - 15:15 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 112 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

09.01.2026

Lehrgangsort

Groß Kreutz (Havel) OT Götz

Kontakt

Janina Fintzelius

Tel. 033207 34-106

janina.fintzelius--at--hwkpotsdam.de

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 4194287-0

Inhalt

Nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) § 12 Abs. 2 dürfen Arbeiten am Versorgungsnetz außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Handwerksunternehmen durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang erhalten Sie den Sachkundenachweis, um beim Versorger die Eintragung als Installationsbetrieb beantragen zu können.

Inhalt:

Technische Vorschriften anwenden und Berechnungen durchführen gemäß:

  • Trinkwasserverordnung
  • DIN EN 806 Europäische Norm
  • DIN 1988, Teil 100, 200, 300, 500, 600 Ergänzungsnorm
  • DIN EN 1717 Sicherungseinrichtungen
  • DIN EN 12056 Europäische Norm Abwasser
  • DIN 1986 Abwasser Restnorm

Zielgruppe

Handwerksmeister und Gesellen aus dem Installateur- und Heizungsbauerhandwerk

Förderung

Profitieren Sie von staatlichern Förderungen und nutzen Sie unsere vielfältigen Weiterbildungsangebote! Durch folgende Förderprogramme sparen Sie Kosten und sorgen für stets qualifi zierte Mitarbeiter: Förderprogramme im Überblick: ILB FÖRDERUNG (Investitionsbank Land Brandenburg) Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen - 50 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren werden gefördert - Mindestförderhöhe je Antrag 1.000 € - Antragstellung 2x jährlich möglich - Anzahl der Qualifi zierungen und Teilnehmenden je Antrag nicht begrenzt Weiterbildungsmaßnahmen individuell über Bildungsscheck - 60 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren werden gefördert - Mindestförderhöhe je Antrag 500 € - Zuschuss beträgt maximal 3.000 € - Antragstellung 2x jährlich mit je einer Qualifi zierungsmaßnahme möglich Antragsberechtigt sind Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg. www.ilb.de Förderung über die Agentur für Arbeit Arbeitnehmer fit machen für die Aufgaben der Zukunft! Das Qualifizierungschancengesetz bietet Fördermöglichkeiten, je nach Betriebsgröße bis zu 100% der Weiterbildungskosten sowie Lohnkostenzuschüsse. Auch Förderung durch Bildungsgutscheine oder individuelle Einzelförderungen sind möglich. Arbeitgeberservice: 0800 4555520 www.arbeitsagentur.de

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