Technische Regeln Gasinstallation (TRGI)

genauer Termin steht noch nicht fest

Details

Gebühren

Kurs: 1.300,00 €

förderfähig

Unterricht

03.2026 - 06.2026

Fr 15:15 - 20:00 Uhr, Sa 08:00 - 15:15 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 100 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

20.03.2026

Lehrgangsort

Groß Kreutz (Havel)

Kontakt

Janina Fintzelius

Tel. 033207 34-106

janina.fintzelius--at--hwkpotsdam.de

Details

Angebotsnummer 4194289-0

Inhalt

Gemäß § 13 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Anschluss und dessen Nutzung für Gasversorgungen im Niederdruck, dürfen Arbeiten am Versorgungsnetz außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Handwerksunternehmen durchgeführt werden.  

Inhalt:

  • Geltungsbereich der technischen Regeln für Gasinstallation
  • Leitungsanlagen
  • Bemessung der Leitungsanlagen
  • Gasgeräteaufstellung
  • Verbrennungsluftversorgung
  • Abgasführung
  • spezifische Anforderungen und Inbetriebnahme der Gasgeräte
  • Betrieb und Instandhaltung
  • Praxis

Hinweis:
Es besteht Anwesenheitspflicht

Zielgruppe

Handwerksmeister bzw. Gesellen des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks mit entsprechender Eintragung in der Handwerksrolle.

Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang erhalten Sie den Sachkundenachweis, um beim Netzbetreiber die Eintragung als Vertragsinstallationsbetrieb beantragen zu können.

Förderung

Profitieren Sie von staatlichern Förderungen und nutzen Sie unsere vielfältigen Weiterbildungsangebote! Durch folgende Förderprogramme sparen Sie Kosten und sorgen für stets qualifi zierte Mitarbeiter: Förderprogramme im Überblick: ILB FÖRDERUNG (Investitionsbank Land Brandenburg) Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen - 50 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren werden gefördert - Mindestförderhöhe je Antrag 1.000 € - Antragstellung 2x jährlich möglich - Anzahl der Qualifi zierungen und Teilnehmenden je Antrag nicht begrenzt Weiterbildungsmaßnahmen individuell über Bildungsscheck - 60 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren werden gefördert - Mindestförderhöhe je Antrag 500 € - Zuschuss beträgt maximal 3.000 € - Antragstellung 2x jährlich mit je einer Qualifi zierungsmaßnahme möglich Antragsberechtigt sind Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg. www.ilb.de Förderung über die Agentur für Arbeit Arbeitnehmer fit machen für die Aufgaben der Zukunft! Das Qualifizierungschancengesetz bietet Fördermöglichkeiten, je nach Betriebsgröße bis zu 100% der Weiterbildungskosten sowie Lohnkostenzuschüsse. Auch Förderung durch Bildungsgutscheine oder individuelle Einzelförderungen sind möglich. Arbeitgeberservice: 0800 4555520 www.arbeitsagentur.de

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