Prüfung:
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung im Handwerk bestanden oder wer in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf nach § 25 BBiG eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Anwenderkenntnisse in der EDV (Betriebs- und Kommunikationssysteme, Standardsoftware, Internetnutzung) sind nachzuweisen.
Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben, die eine Zulassung rechtfertigen.
Durch die Meisterprüfung Teil III hat der/die zu Prüfende seine/ihre berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen, dass er/sie als Betriebsinhaber/in oder Führungskraft betriebswirtschaftliche, kaufmännische u. rechtliche Probleme analysieren u. bewerten sowie Lösungswege aufzeigen u. dokumentieren u. dabei aktuelle Entwicklungen berücksichtigen kann.
Im Teil IV der Meisterprüfung soll der/die zu Prüfende seine/ihre berufs- u. arbeitspädagogischen Kenntnisse nachweisen u. dass er die zur ordnungsgemäßen Ausbildung von Auszubildenden erforderliche Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen u. Kontrollieren der Berufsausbildung besitzt.
Die Prüfungsabnahme erfolgt auf Grundlage der Allg. Meisterprüfungsverordnung (AMVO).
Inhalte Teil III:
- Handlungsfeld 1
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
- Unternehmensziele
- Zielbeziehungen
- Unternehmenskultur
- Analyse der vergangenen u. zukünftigen Entwicklung
- Planung
- Risikobewertung
- Teilsysteme der Unternehmensrechnung
- Buchführung
- Jahres-/Periodenabschluss
- Grundzüge der Auswertung des Jahresabschlusses
- Kosten- u. Erlösrechnung
- Handwerks- u. Gewerberecht
- Handels- u. Gesellschaftsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Handlungsfeld 2
Gründungs- u. Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen u. bewerten
- Anforderungen an einen Unternehmer
- Stellung des Handwerks in Wirtschaft u. Gesellschaft
- Handwerksorganisationen
- Gründungsberatung
- Finanzierungs- u. Unterstützungsleistungen
- Markt- u. Standortanalyse
- Planung der Gründung
- Konzeption des Marketings
- Informationsquellen zur Abschätzung des Marktpotenzials
- Markteintritts-Marketing-Mix
- Finanzierung
- Umsatzplan
- Liquiditätsplanung
- Rentabilitätsvorschau
- Rechtsformen
- Kriterien der Rechtsformwahl
- Gesellschaftsvertrag
- Einteilung der Rechtsordnung
- Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches
- Vertragsrecht
- Sachenrecht (Besitz, Eigentum, Sicherungsrechte)
- Gründungsrelevante Rechtsvorschriften
- Steuerrecht
- Soziale Sicherungssysteme
- Private Personen-, Sach- u. Schadensversicherung
- Altersversorgung des selbstständigen Handwerkers
- Unternehmenskonzept
- Betriebsübernahme bzw. -beteiligung
- Handlungsfeld 3
Unternehmensführungsstrategien entwickeln
- Aufbauorganisation
- Ablauforganisation
- Verwaltungs- u. Büroorganisation
- Analyse des Absatz- u. Beschaffungsmarktes
- Methoden zur Entscheidungsvorbereitung u. -findung
- Marketingfunktionen u. -instrumente auf der Absatzseite
- Beschaffung
- Investitions-, Finanz- u. Liquiditätsplanung
- Arten der Finanzierung
- Zahlungsverkehr
- Personalplanung
- Personalverwaltung
- Entlohnung
- Mitarbeiterführung
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Lohnsteuer
- Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit
- Controlling
- Steuerung u. Kontrolle von Kosten u. Erlösen
- Forderungsmanagement u. Zahlungsmodalitäten
- Mahn- u. Klageverfahren
- Inkasso u. Zwangsvollstreckung
- Familien- u. Erbrecht
- Erbschafts- u. Schenkungssteuern
- Insolvenzverfahren
Inhalte Teil IV:
- Handlungsfeld 1
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen u. Ausbildung planen - Handlungsfeld 2
Ausbildung vorbereiten u. bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken - Handlungsfeld 3
Ausbildung durchführen - Handlungsfeld 4
Ausbildung abschließen
Beide Vorbereitungskurse können auch separat gebucht werden.
*Bitte berücksichtigen Sie, dass die zu absolvierende Meisterprüfung i.d.R. nicht im angegebenen Lehrgangszeitraum, sondern erst im Anschluss erfolgt. In den Kombikursen (Teil I+II bzw. Teil III+IV) wird jeweils die letzte Meisterprüfung nach Kursende durchgeführt. Konkrete Informationen zu allen Fragen der Prüfung und Prüfungsterminen erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüsse von den zuständigen Mitarbeitenden.