Im innerbetrieblichen Transportwesen spielen Gabelstapler eine wichtige Rolle. Der sichere Umgang mit Flurförderzeugen erfordert besonderes Geschick sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.
Gemäß DGUV Grundsatz 308-001 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen“ dürfen nur Personen mit dem Führen von Gabelstaplern beauftragt werden, die entsprechend ausgebildet und unterwiesen wurden.
Mit erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erwerben die Teilnehmer den erforderlichen Befähigungsnachweis zum Führen von Gabelstaplern.
Der Lehrgang umfasst folgende Inhalte:
Theorie:
Rechtsgrundlagen, Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen sowie Anbaugeräten
- Physikalische Gesetzmäßigkeiten
- Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten
- Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit Last und Sondereinsätz
- Theoretische Abschlussprüfung
Praxis:
Praktische Fahr- und Stapelübungen
- Praktische Fahrprüfung
Für eine erfolgreiche Teilnahme an diesem Lehrgang werden erste Kenntnisse in Praxis und Theorie vorausgesetzt. Zudem wird ein Sprachniveau von B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) empfohlen. Auf Nachfrage behalten wir uns vor, einen entsprechenden Nachweis einzufordern.
Gemäß DGUV Vorschrift 1 (§ 4 Abs. 1) müssen Gabelstaplerfahrer mindestens einmal jährlich eine Unterweisung durch fachkundige Personen absolvieren (auch innerhalb der Betriebe möglich). Diese umfasst theoretische und praktische Inhalte zu Sicherheitsvorschriften, Handhabung und Unfallvermeidung, abgestimmt auf betriebliche Anforderungen.