Ausbildung der Ausbilder/-innen (AdA) gemäß AEVO/ E-Learning

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 900,00 €

förderfähig

Unterricht

16.09.2025 - 26.11.2025

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 16.30 Uhr bis 20.45 Uhr online

E-learning

Lehrgangsdauer 120 Std. (à 45 Minuten)

Anmeldeschluss

14.09.2025

Lehrgangsort

Groß Kreutz (Havel)

Kontakt

Kathrin Müller

Tel. 033207 34-315

kathrin.mueller--at--hwkpotsdam.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 4194113-0

Inhalt

Der Lehrgang wird im digitalen Live-Online-Format durchgeführt, in direktem Austausch mit den Dozierenden und den anderen Lehrgangsteilnehmer*innen über BigBlueButton.



Inhalte - Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO (Teil IV):

  • Handlungsfeld 1
    Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

  • Handlungsfeld 2
    Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

  • Handlungsfeld 3
    Ausbildung durchführen

  • Handlungsfeld 4
    Ausbildung abschließen

Prüfung:
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung im Handwerk bestanden oder wer in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf nach § 25 BBiG eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.



Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben, die eine Zulassung rechtfertigen.



Die Abnahme der Prüfungen erfolgt auf der Grundlage der Fortbildungsprüfungsordnung "Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO".



Prüfungsgebühren werden laut Gebührenordnung der Handwerkskammer Potsdam erhoben. Die Prüfung "Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO" ist gleichwertig dem Teil IV der Meisterprüfung.

*Bitte berücksichtigen Sie, dass das Absolvieren der Prüfung i. d. R. nicht im angegebenen Lehrgangszeitraum, sondern erst im Anschluss erfolgt.

Zielgruppe

Mitarbeitende aus Unternehmen, die eine Gesellenprüfung im Handwerk bestanden haben oder die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgreich absolviert haben.

Abschluss

Prüfungszeugnis (Fortbildungsprüfung)

Förderung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Lehrgangsgebühr zu 50 % über die Bildungsprämie förderfähig. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

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