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Berufe A-Z - Metallbauer (m/w/d)

Du hast gerne die Wahl und interessierst dich für moderne Technik? Dann ist Metallbauer vielleicht das Richtige für dich. Denn in diesem Beruf kannst du in drei verschiedenen Fachrichtungen tätig werden: Konstruktionstechnik, Metallgestaltung oder Nutzfahrzeugbau. In allen Bereichen kommen reine Handarbeit und hoch technisierte Verfahren zum Einsatz.

Köpfchen statt Muskeln

Beim Herstellen, Prüfen, Instandsetzen und Montieren steht heute der Einsatz modernster Technik immer mehr im Vordergrund. Auch deswegen starten immer öfter junge Frauen ihre Zukunft bei den Metallbauern. Egal, ob es um Fenster, Türen, Treppen, Geländer, Gitter, geschweißte Stahlkonstruktionen, LKW-Aufbauten und Anhänger, Förder-, Schließ- und Fertigungsanlagen oder kunstvolle Metallarbeiten geht: Zahlreiche technische Innovationen machen mittlerweile die pure Muskelkraft unnötig und sorgen dafür, dass verstärkt Köpfchen gefragt ist.

Drei Fachrichtungen – drei Chancen

Natürlich kommt auch die Praxis nicht zu kurz: Im Bereich "Konstruktionstechnik" fertigst du Fenster, Türen und Tore aus verschiedenen Materialien und richtest Podeste, Treppen und Hallen ein. Bereits in der Planungsphase bist du dabei wichtiger Partner von Architekten und Bauherren. Mit künstlerischem "Fingerspitzengefühl" bist du in der "Metallgestaltung" richtig. Hier lernst du mit Schmiedeeisen, Bronze und Kupfer zu gestalten oder zu restaurieren. Auf individuelle Lösungen im Großformat kommt es im Fachbereich "Nutzfahrzeugbau" an. Vom Silofahrzeug bis zum Spezialsattelauflieger für den Schwerguttransport gilt es hier, mit Gespür für den besonderen Fall das erworbene Know-how auszuspielen.

Was auch wichtig ist!

Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr:700,00 €
2. Lehrjahr:750,00 €
3. Lehrjahr:850,00 €
4. Lehrjahr:950,00 €
Gültig ab: 01.01.2023, Tarif
Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Fachrichtung/Schwerpunkt

Konstruktionstechnik
Metallgestaltung
Nutzfahrzeugbau

Ausbildungsordnung

Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als Metallbauer (m/w/d): 68
Freie Praktikumsplätze
Offene Praktikumsplätze als Metallbauer (m/w/d): 25

Wir beraten gerne!

Maria Wilke

Ausbildungsberatung

Charlottenstraße 34-36

14467 Potsdam

Tel. +49 331 3703-163

Fax +49 331 3703-8163

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