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Wichtig für BetriebeWiderrufsbutton auf Webseite und App jetzt Pflicht

Wer Verbrauchern über seine Internetseite oder eine App Verträge anbietet, muss seit dem 19. Juni 2026 einen Widerrufsbutton bereitstellen. Er muss gut sichtbar und ohne Anmeldung nutzbar sein. Betroffen sind Onlineshops, Buchungsportale und Bestellformulare, unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße.

 

Ausnahmen gelten dennoch

Ausnahmen gelten nur für Maßanfertigungen, verderbliche Waren oder ausdrücklich angeforderte Notreparaturen. Nach Klick muss ein Formular Name, E-Mail und Vertragsdaten abfragen, danach folgt eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit. Auch die Widerrufsbelehrung muss angepasst werden.

Fehlt dieser Button, drohen Abmahnungen, eine um ein Jahr verlängerte Widerrufsfrist und der Verlust von Wertersatzansprüchen. Betriebe mit Onlineangeboten sollten deshalb ihre Seite jetzt prüfen. Die Rechtsberatung der Handwerkskammer Potsdam hilft bei der Umsetzung.

Außerdem haben wir eine Übersicht zusammengestellt, die Schritt für Schritt das Vorgehen erklärt. (Infoblatt).