Startschuss für Best-Bieter-Prinzip in Brandenburg Weniger Aufwand bei öffentlichen Aufträgen
Handwerksbetriebe sollen sich in Brandenburg künftig einfacher um öffentliche Aufträge bewerben können. Mit dem 25. August gestarteten Best-Bieter-Prinzip müssen bestimmte Eignungsnachweise nicht mehr von allen Bietern bereits mit dem Angebot vorgelegt werden. Soweit möglich, werden sie erst von dem Unternehmen oder den Unternehmen verlangt, die tatsächlich für den Zuschlag in Betracht kommen.
Was ändert sich für Handwerksbetriebe?
Wer sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligt, musste bislang häufig bereits zu Beginn zahlreiche Nachweise und Unterlagen einreichen, unabhängig davon, ob das eigene Angebot später überhaupt für den Zuschlag infrage kam. Mit dem Best-Bieter-Prinzip soll sich das ändern. Soweit es das jeweilige Vergabeverfahren zulässt, müssen nur noch aussichtsreiche Bieter ihre Eignung durch die entsprechenden Unterlagen nachweisen. Für die übrigen Unternehmen entfällt dieser Aufwand.
Gerade kleinen und mittleren Handwerksbetrieben soll damit die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen erleichtert werden.
Regelung gilt für Land und Kommunen
Das Best-Bieter-Prinzip gilt für Vergaben der Landesverwaltung und der Kommunen in Brandenburg. Die Neuregelung soll den Aufwand für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber reduzieren und insbesondere kleineren Betrieben den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.
Die Handwerkskammer Potsdam berät ihre Mitgliedsbetriebe zu öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren.