Rund um die Fortbildungsprüfung
Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung erworben werden, führt die Handwerkskammer folgende Prüfungen durch:
- Ausbildereignungsprüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (bundeseinheitlich)
- Geprüfte/r Betriebswirt/in nach der HwO (bundeseinheitlich)
- Geprüfte/r Fachmann/Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung (bundeseinheitlich)
- Optometrist/in (HwK)
Gesetze
Besondere Rechtsvorschriften für Fortbildungsprüfungen
pdf Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Optometrist/in (HwK) (PDF, 130kB)
Formulare
Das Anmeldeformular zur jeweiligen Fortbildungsprüfung erhalten Sie während des Lehrgangs bzw. auf Nachfrage.