Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Überbetriebliche Unterweisung der Lehrlinge sind entsprechende Beschlüsse (Pflichterklärungen) der Vollversammlung der Handwerkskammer Potsdam.
Die Handwerkskammer organisiert die Überbetriebliche Lehrlingsausbildung in fachlicher Hinsicht mit den betreffenden Innungen.
Für die Auszubildenden, für die es im Kammerbezirk keine Möglichkeit der überbetrieblichen Ausbildung gibt, unterhält die Handwerkskammer umfangreiche Kontakte zu geeigneten Bildungszentren in anderern Kammerbezirken und vermittelt entsprechende Lehrgänge.
- Auskünfte über die Inhalte der überbetrieblichen Unterweisung der Lehrlinge
- Finanzierung der Lehrgänge
- Lehrgangsorganisation
Die überbrieblichen Lehrlingsunterweisungen im Handwerk werden durch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und durch ESF-Förderprogramme (Förderperiode 2021 – 2027) gefördert. Ziel der Richtlinie ist es, Jugendlichen eine betriebliche Ausbildung in Brandenburger Betrieben zu ermöglichen. Das Vorhaben dient dazu, die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zu stärken, die Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb zu verbessern und die Einmündung von Ausbildungsplatzsuchenden in Ausbildung zu steigern. Die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen dienen der Ergänzung der betrieblichen Ausbildung im Handwerk.
Ziele und (erwartete) Ergebnisse: Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem auf der Grundlage der PAV-Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie – Förderung von Teilnehmenden an überbetrieblichen Kursen im Handwerk im Jahr 2025 und deren Internatsunterbringung
Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung. Er fördert die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, unterstützt die Menschen beim Zugang zu besseren Arbeitsplätzen und bei der beruflichen Bildung und Qualifizierung.
Investition in Ihre Zukunft gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und des Landes Brandenburg.
Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Auszubildende aus dem Bundesland Berlin werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung gefördert.