Parkausweis für HandwerksbetriebePrignitz erleichtert betriebliche Einsätze
Handwerksbetriebe im Landkreis Prignitz können eine Parkausnahmegenehmigung für betrieblich genutzte Fahrzeuge beantragen. Sie erleichtert Einsätze bei Kunden und auf Baustellen, wenn Werkzeuge, Material oder sperrige Gegenstände transportiert werden müssen. Für viele der 1.147 Handwerksbetriebe im Landkreis bedeutet das eine spürbare Erleichterung im Arbeitsalltag.
Für welche Betriebe gilt das Angebot?
Das Angebot richtet sich an Handwerksbetriebe, die Werkstatt- oder Servicefahrzeuge einsetzen. Die Ausnahmegenehmigung kann auch genutzt werden, wenn Mitarbeiter mit einem betrieblich eingesetzten Fahrzeug sperrige Gegenstände, Werkzeuge oder Material zum Einsatzort transportieren müssen. Private Kraftfahrer können die Ausnahmegenehmigung nicht beantragen. Sie ist ausschließlich für Fahrzeuge vorgesehen, die im Rahmen eines betrieblichen Einsatzes benötigt werden.
Die Genehmigung erlaubt das Parken im eingeschränkten Haltverbot und in entsprechenden Haltverbotszonen. Außerdem dürfen die Fahrzeuge auf Bewohnerparkplätzen abgestellt und auf Kurzzeitparkplätzen länger als die angegebene Höchstparkdauer geparkt werden. Der Parkausweis kostet für das erste Firmenfahrzeug 150 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Fahrzeug desselben Betriebes werden jeweils 100 Euro pro Jahr berechnet.
Die Ausnahmegenehmigung kann beim Landkreis Prignitz beantragt werden. Vergleichbare Regelungen gibt es bereits im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, im Landkreis Oberhavel und in Brandenburg an der Havel. Die Handwerkskammer Potsdam setzt sich weiterhin für eine einheitliche Regelung im gesamten Land Brandenburg ein.
Ralph Bührig, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam, begrüßt die Einführung in der Prignitz:
„Der Handwerkerparkausweis ist eine spürbare Entlastung für das regionale Handwerk. Unsere Betriebe müssen schnell und flexibel zu ihren Kunden gelangen. Handwerksfahrzeuge sind heute fahrende Werkstätten: Sie transportieren Werkzeuge, Material und Technik direkt zum Einsatzort. Dass nun auch die Prignitz eine solche Regelung einführt, spart Wege, Zeit und unnötigen Aufwand. Das Ziel muss aber eine einheitliche Lösung für ganz Brandenburg sein.“