Was Handwerksbetriebe jetzt wissen müssenNeue Regeln für Werbung mit Umweltaussagen
Ab 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Werbung mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln. Wer seinen Betrieb oder seine Leistungen als „klimaneutral" oder „nachhaltig" bewirbt, muss das künftig genau belegen können. Grundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Handwerksbetriebe sollten handeln
Pauschale Umweltversprechen ohne Nachweis, egal ob auf der Website, im Flyer, auf dem Firmenfahrzeug oder in sozialen Medien, sind dann eine Wettbewerbsverletzung. Die Regeln gelten für alle Betriebe, ohne Ausnahmen oder Übergangsfristen. Kann der Betrieb keinen Beleg erbringen, riskiert man kostenpflichtige Abmahnungen durch Wettbewerber, Verbände oder Verbraucherschützer. Betriebe sollten ihre Werbeaussagen also zeitnah sichten und Nachweise sammeln.
Was jetzt zu tun ist
- Bestandsaufnahme: Website, Social-Media-Profile, Flyer, Broschüren, Angebots- und Rechnungsvorlagen, E-Mail-Signatur, Fahrzeug- und Schaufensterbeschriftung, Messematerial sowie Einträge in Branchenportalen durchsehen.
- Suchbegriffe nutzen: Prüfen Sie gezielt auf „umwelt", „öko", „grün", „klima", „CO2", „nachhaltig" und „bio" – auch in Bildunterschriften und Logos.
- Jede Fundstelle bewerten: Lässt sich die Aussage konkret belegen? Wenn ja, spezifizieren Sie sie im selben Medium. Wenn nein, streichen Sie sie.
- Siegel überprüfen: Lassen Sie sich vom Siegelgeber bestätigen, dass das Siegel staatlich festgesetzt ist oder auf einem Zertifizierungssystem im Sinne des Gesetzes beruht.
- Nachweise dokumentieren: Halten Sie Belege (Verträge, Zertifikate, Herkunftsnachweise, Datenblätter) geordnet vor. Im Streitfall trifft Sie die Darlegungslast.
- Zeitpuffer einplanen: Druckerzeugnisse und Fahrzeugbeschriftungen brauchen Vorlauf. Die Umstellung sollte vor dem 27. September 2026 abgeschlossen sein.
Wir unterstützen Mitgliedsbetriebe
Bei Fragen zur Umsetzung in im Betrieb steht Ihnen die Rechtsberatung der Handwerkskammer Potsdam zur Verfügung.
Außerdem haben wir für Mitgliedsbetriebe eine Übersicht zusammengestellt, die genau klärt, was erlaubt und was verboten ist.