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Anträge ab sofort möglichNeue Berufsausweise für Gesundheitshandwerke

Für Betriebe der Gesundheitshandwerke beginnt die Vorbereitung auf die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Ab sofort können die erforderlichen Berufsausweise über das Kundenportal der Handwerkskammer Potsdam beantragt werden.

Die Telematikinfrastruktur ist das geschützte digitale Netzwerk des Gesundheitswesens. Sie ermöglicht den sicheren Austausch von Informationen und ist künftig auch für viele Gesundheitshandwerke Voraussetzung, um digitale Anwendungen im Gesundheitswesen nutzen zu können.

Bis spätestens 1. Oktober 2027 müssen Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker sowie Friseure mit ärztlich verordneter Zweithaarversorgung an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Dafür wird die Institutionskarte (SMC-B) benötigt. Der elektronische Berufsausweis (eBA) ist für diese Gewerke freiwillig. Im Zahntechnikerhandwerk bleibt die Anbindung an die TI freiwillig. Entscheidet sich ein Betrieb dafür, ist der eBA Voraussetzung für die Beantragung der SMC-B.

Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen zu den neuen Berufsausweisen, den Voraussetzungen für die Antragstellung sowie den betroffenen Gesundheitshandwerken.

Weitere Informationen und Antragstellung

 

Beratung, weitere Informationen und Kontakt:

Uwe Frank

Abteilungsleiter Recht

Tel. +49 331 3703-110

uwe.frank--at--hwkpotsdam.de

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