
Anträge auf Entschädigung nur noch onlineKritik an Bearbeitungsstand
Der Brandenburgische Handwerkskammertag übt Kritik am Bearbeitungsrückstau bei den Entschädigungsanträgen nach dem Infektionsschutzgesetz. Hintergrund sind Informationen von betroffenen Betrieben, die noch auf die Bearbeitung ihrer Anträge aus dem vergangenen Jahr warten. In der Konsequenz könnten ausstehende Erstattungszahlungen die Liquidität der Betriebe gefährden.
Mit dem in Brandenburg zuständigen Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) wurde verabredet, dass Entschädigungsanträge von Unternehmen in besonderen Notlagen vorzugsweise bearbeitet werden könnten, wenn dies bei Antragstellung angezeigt wird. Handwerksbetriebe können hierzu von den Betriebsberaterinnen und -beratern der Handwerkskammer aktive Unterstützung erhalten. Trotz der langen Bearbeitungszeiten müssen Betriebe keine Befürchtungen haben, dass ihre Ansprüche verjähren.
Für die Erstattungsanträge gibt es seit dem 25. August 2021 Neuerungen: Anträge können nur noch online unter www.ifsg-online.de eingereicht werden. Arbeitgeber können Anträge stellen, wenn Beschäftigte von einer Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen waren, ohne selbst erkrankt oder arbeitsunfähig gewesen zu sein. Für Arbeitgeber gilt die Vorleistungspflicht. Sie zahlen ihren betroffenen Beschäftigten den Lohn bzw. das Gehalt. Anschließend können sie sich auf Antrag die Entschädigung erstatten lassen. Bei der Antragstellung sollte darauf geachtet werden, dass alle notwendige Angaben eingetragen und Antragsunterlagen vollständig hochgeladen werden. Weitere Hinweise finden sich auf der Internetseite des LASV unter https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/soziales/verdienstausfall-ifsg/.lasv.brandenburg.de/lasv/de/soziales/verdienstausfall-ifsg/
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