NIS2-Pflichten Handwerksbetriebe können betroffen sein
Seit Ende 2025 gilt in Deutschland das NIS2-Umsetzungsgesetz. Es soll Unternehmen und Einrichtungen besser vor Cyberangriffen schützen. Auch Handwerksbetriebe können betroffen sein und sollten jetzt prüfen, ob für sie neue gesetzliche Pflichten gelten.
Betroffen sein können Handwerksbetriebe mit mindestens 50 Beschäftigten oder mit einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Bilanzsumme von mehr als zehn Millionen Euro, wenn sie in Bereichen tätig sind, die für die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Dazu gehören unter anderem Betriebe aus den Bereichen Energie und Wasser (zum Beispiel Elektro- und SHK-Handwerk), Transport und Verkehr (zum Beispiel Kfz-Handwerk), Gesundheitswesen und Herstellung von Medizinprodukten (zum Beispiel Augenoptik, Hörakustik, Orthopädietechnik oder Zahntechnik) oder der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung (zum Beispiel Bäcker-, Fleischer- und Konditorhandwerk)..
Ob ein Betrieb tatsächlich unter das Gesetz fällt, lässt sich mit der NIS2-Betroffenheitsprüfung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in wenigen Minuten überprüfen.
Kostenfreie Unterstützung für Mitgliedsbetriebe
Betroffene Betriebe müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren und ein IT-Sicherheits-Risikomanagement einführen. Außerdem sind erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle innerhalb der gesetzlichen Fristen zu melden: eine Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, eine Folgemeldung innerhalb von 72 Stunden sowie eine Abschlussmeldung spätestens nach 30 Tagen. Die Handwerkskammer Potsdam unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe kostenfrei bei der Einordnung einer möglichen Betroffenheit und bei Fragen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Auch beim IT-Sicherheitstag Mittelstand am 4. September 2026 in Wildau ist das NIS2-Umsetzungsgesetz ein Schwerpunktthema.