BürokratieentlastungHandwerk begrüßt Einführung des Best-Bieter-Prinzips in Brandenburg
Das brandenburgische Handwerk begrüßt die von Wirtschaftsminister Daniel Keller ankündigten Pläne, das Best-Bieter-Prinzip im brandenburgischen Vergaberecht rechtlich zu verankern. Das Best-Bieter-Prinzip soll vorsehen, dass soweit möglich nur noch der zu erwartende erfolgreiche Bieter seine Eignung nachweisen muss. Damit werden Unternehmen in Vergabeverfahren von der generellen Vorlage von Nachweisen und entsprechenden Unterlagen entlastet.
Dazu sagt der Hauptgeschäftsführer des Handwerkskammertages Land Brandenburg, Ralph Bührig: „Die Einführung des Best-Bieter-Prinzips ist ein wichtiger Schritt für fairere und praxistauglichere Vergabeverfahren in Brandenburg. Wenn Nachweise erst vom Bestbieter nachgereicht werden müssen, entlastet das viele Handwerksbetriebe spürbar und macht die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen einfacher und schneller. Entscheidend ist aber auch, dass Qualität, Zuverlässigkeit und regionale Wertschöpfung bei der öffentlichen Auftragsvergabe stärker berücksichtigt werden und nicht nur der Preis. Öffentliche Aufträge müssen für alle Betriebe erreichbar sein, unabhängig von ihrer Größe.“
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