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Digitaler Ausbildungsnachweis

Durch eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung besteht für Auszubildende zukünftig die Möglichkeit, ihr Berichtsheft nicht nur schriftlich, sondern auch in elektronischer Form zu führen.

Zu beachten ist, dass die Neuregelung nur für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge ab dem 1. Oktober 2017 gilt. Auszubildende, die ihre Ausbildung vorher begonnen haben, müssen das Berichtsheft weiterhin schriftlich führen. 

Was bedeutet dies für Auszubildende und Betriebe?

In welcher Form das Berichtsheft vom Auszubildenden geführt werden soll, muss vor Ausbildungsbeginn zwischen dem Betrieb und dem Auszubildenden vereinbart und im Ausbildungsvertrag vermerkt werden. 

Für die elektronische Berichtsheftführung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Eine Möglichkeit ist die Verwendung eines Berichtsheftes in Form einer beschreibbaren pdf-Datei. Das Dokument finden Sie hier.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Anbieter, die entsprechende Software für Betriebe und Auszubildende zur Verfügung stellen.  

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Ausbildungsberater gern zur Verfügung.

 

Maria Wilke

Ausbildungsberatung

Tel. +49 331 3703-163

Fax +49 331 3703-8163

maria.wilke--at--hwkpotsdam.de

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Simone Kahle

Ausbildungsberatung

Tel. +49 331 3703-191

Fax +49 331 3703-8191

simone.kahle--at--hwkpotsdam.de

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