Berufsbildungsausschuss
Die Handwerkskammer Potsdam hat entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung) einen Berufsbildungsausschuss als ständigen Ausschuss errichtet. Die Vorschläge und Stellungnahmen des Berufsbildungsausschusses zur Regelung und Überwachung der Berufsausbildung sowie zur beruflichen Fortbildung und Umschulung gelten für Berufe der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes.
Die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Berufsbildungsausschusses (Beauftragten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer) werden in der Vollversammlung der Handwerkskammer Potsdam gewählt, die Lehrkräfte durch das zuständige Ministerium des Landes Brandenburg berufen.
Mitglieder
(Stand: 15. Juni 2026)