Abfall_Bau_AdobeStock_258891244_Valentyn Semenov
Adobe Stock_Valentyn Semenov

Abfall

Insbesondere im Bereich der Kreislaufwirtschaft unterliegen viele Betriebe dem Abfallrecht und hier insbesondere der Gewerbeabfallverordnung. Diese legt fest, welche Abfallarten getrennt zu halten und wie dies zu entsorgen sind. Wichtig ist, dass Handwerksbetriebe eine vorgeschriebene Dokumentation führen, die auf Verlangen der Behörde vorzulegen ist.

In den Bereich des Abfalls gehört auch das Verpackungsgesetz. Dieses regelt u.a., dass Hersteller von Verpackungen (z.B. Betriebe, die ein Produkt verpacken) in einem System angemeldet sein müssen und dies durch Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister dokumentieren.




Ansprechpartner:

Jan-Hendrik Aust

Berater für Innovation und Technologie im Handwerk (BIT) sowie Teamleiter Technik und Innovation

Tel. +49 33207 34-209

jan-hendrik.aust--at--hwkpotsdam.de

Visitenkarte speichern (.vcf)