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Berufe A-Z - Elektroniker für Gebäudesystemintegration (m/w/d)

Smart Building, Smart Home, Energiemanagement und Elektromobilität spielen eine immer größere Rolle in unserem Alltag. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung braucht es Elektroniker, die diesen neuen Anforderungen gerecht werden. Deshalb wurde ab 2021 die Ausbildung als Elektroniker für Gebäudesystemintegration eingeführt. Sie ist zukünftig ein Bindeglied zu Planern im Bereich intelligenter Gebäudetechnologien. Du wirst auf Baustellen als qualifizierter Ansprechpartner fungieren und Lösungen für komplexe Infrastruktursysteme finden.

Was macht ein Elektroniker für Gebäudesystemintegration?

Intelligente Gebäudeausstattungen sollen fester in der handwerklichen Dienstleistung verankern werden. Die Entwicklungen in der Technik und am Markt setzen also qualifizierte Dienstleister aus dem E-Handwerk voraus. Im Bereich der Gebäude- und Infrastruktursysteme entwickeln sich außerdem Betriebs-, Dienstleistungs- und Kundenstrukturen, die einen erhöhten Bedarf an Fachkräften erfordern. Das heißt, dass du in den Bereichen wie Smart Building, Smart Home, Energiemanagement und Elektromobilität zuhause bist. Konkret bedeutet es, dass du dich um intelligente Vernetzung von Gebäuden kümmerst, diese energieeffizienter und auch altersgerechter machst. Du wirkst bei der Planung und Projektierung neuer Anlagen und Anlageänderungen mit und bist ein wichtiges Bindeglied zum Planer von intelligenter Gebäudetechnik.

Was auch wichtig ist!

Ausbildungsvergütung

Keine Tarifdaten für diesen Hauptberuf vorhanden.


Prüfungsausschüsse

Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:

Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142, fabian.sieke@hwkpotsdam.de



Ausbildungsdauer
3,5 Jahre

Ausbildungsordnung

Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als Elektroniker für Gebäudesystemintegration (m/w/d): 5
Freie Praktikumsplätze
Offene Praktikumsplätze als Elektroniker für Gebäudesystemintegration (m/w/d): 5

Wir beraten gerne!

Simone Kahle

Ausbildungsberatung

Charlottenstraße 34-36

14467 Potsdam

Tel. +49 331 3703-191

Fax +49 331 3703-8191

simone.kahle--at--hwkpotsdam.de