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Verbesserung der Chancengleichheit aller Prüflinge im Rahmen der PrüfungsverfahrenInKas - Schulungen Nachteilsausgleich

Mit dem Projekt InKas – Schulungen Nachteilsausgleich der Handwerkskammer Potsdam treten wir an, die Chancengleichheit aller Prüflinge im Rahmen der Prüfungsverfahren zu verbessern. Es gilt das Instrument des Nachteilsausgleiches bekannter zu machen, sowie zielgerichteter und rechtssicherer umzusetzen.

Junge Menschen mit Behinderungen und/oder Beeinträchtigungen können eine reguläre betriebliche Ausbildung absolvieren. Damit dies gelingt, bedarf es je nach Art nicht selten einiger Anpassungen, nicht nur bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und im schulischen Zusammenhang, sondern auch bei den Prüfungen. Hier kommt der Nachteilsausgleich ins Spiel: Dieser soll Auszubildenden mit Behinderungen und Beeinträchtigungen ermöglichen, ihre Prüfung unter gleichwertigen Bedingungen zu absolvieren, d.h. bestimmte Nachteile auszugleichen.

Vorgehen auf drei Ebenen

  1. Das Thema Nachteilsausgleich für alle Akteure der Ausbildung bekannter zu machen und dafür zu sensibilisieren: sei es für die Azubis (bzw. Prüflinge) selbst, Betriebe, Berufsschulen oder andere an der Ausbildung beteiligte Akteure
  2. Kostenfreie Schulungsangebote zum Thema Nachteilsausgleich. Dabei richten wir uns in erster Linie an zuständige Stellen und Prüfungsausschüsse.
  3. Erarbeitung/Überarbeitung/Anpassung von internen und externen Informations- und Arbeitsmaterialien (z. B. Entscheidungshilfen, Fallbeispiele, Prozessabläufe)

InKas – Inklusionsstrukturen bei Kammern stärken

Ziel des Projektes InKas (gefördert durch das BMAS) ist es, Instrumente zu fördern, um mehr Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen den erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung zu ermöglichen. Damit soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben im Handwerk gestärkt werden.

Ergebnisse – Fazit

Insgesamt lässt sich feststellen, dass das Projekt InKas seine Hauptziele erreicht hat und das Bewusstsein und das Verständnis für den Nachteilsausgleich innerhalb der Zielgruppen erfolgreich erhöht werden konnte. Die nachhaltige Einbettung der Projektergebnisse in die regulären Aktivitäten der Handwerkskammer, Prüfungsausschüsse und anderer Bildungseinrichtungen trägt dazu bei, dass der Nachteilsausgleich als wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Chancengleichheit in der beruflichen Bildung weiterhin gefördert und rechtssicher umgesetzt wird.

Sensibilisierung: Die Sensibilisierung der Akteure der dualen Ausbildung für das Thema wurde erfolgreich umgesetzt. Durch die Integration des Themas in bestehende Veranstaltungen, wie Ausbilderworkshops und -frühstücke sowie Azubiworkshops, aber auch Veranstaltungen für Lehrenden an OSZ, Ausbildungspersonal oder Akteure von Bildungsträgern konnte eine breite Zielgruppe erreicht werden.

Schulungsangebote: Durch die Durchführung von Informations- und Schulungsveranstaltungen, insbesondere für Prüfungsausschüsse und zuständige Stellen, wurden wichtige Akteure erreicht. Die Schulungen, die in verschiedenen Formaten angeboten wurden, haben dazu beigetragen, das Wissen über den Nachteilsausgleich zu vertiefen und dessen Umsetzung und Anwendung zu fördern.

Informations- und Arbeitsmaterialien: Die Entwicklung und Anpassung von Materialien, einschließlich einer Synopse zum Nachteilsausgleich, haben wesentlich zur Zielsetzung des Projekts beigetragen. Diese Materialien dienen auch weiterhin als wichtige Ressourcen für die verschiedenen Akteure und unterstützen die Implementierung des Nachteilsausgleichs in der Praxis.

Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit: Die umfangreichen Bemühungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und die Sicherstellung der Nachhaltigkeit durch die Integration von Materialien in zukünftige Schulungen und Informationsveranstaltungen sind hervorzuheben. Die Verbreitung der Projektergebnisse und Materialien über Landes- und Bundesfachtagungen, in den entscheidenden Gremien (BBA, LAB) die Website der Handwerkskammer Potsdam und andere Kanäle (Rehadat-Datenbank) gewährleistet, dass die erzielten Fortschritte auch nach Projektende Bestand haben.

Laufzeit: 01.08.2022 - 31.03.2024