Das Elektrotechnikerhandwerk bleibt auch nach der neuen Handwerksordnung ein zulassungspflichtiges Handwerk. Im Jahre 2020 ist ein neuer Rahmenlehrplan für die Meisterausbildung verabschiedet worden
Damit reagierte der Gesetzgeber auf technologische Entwicklungen.
Der neue Rahmenlehrplan und die Prüfungsanforderungen unterscheiden sich deutlich von den bisher geltenden Vorschriften. Künftig wird in erster Linie festgestellt, ob Sie befähigt sind, einen Betrieb selbstständig zu führen und Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung und- entwicklung wahrzunehmen.
Teil I - Fachpraktischer Teil
Im Teil I der Meisterausbildung erhalten Sie komplexe Aufgabenstellungen, um wesentliche Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten zu überprüfen.
In einem Fachgespräch stellen Sie die fachlichen Zusammenhänge dar, die Ihren Arbeiten zugrunde liegen: Angebot, Kalkulation, Auftragsabwicklung.
Energie- und Gebäudetechnik
• Sie entwerfen, berechnen, planen und kalkulieren eine Anlage oder Anlagenkomponente der Energie- und Gebäudetechnik. Die Leistung wird durch Sie ausgeführt. Ein Prüfprotokoll wird erstellt.
Kommunikations- und Sicherheitstechnik
• Sie entwerfen, berechnen, planen und kalkulieren Anlagenkomponenten der Kommunikations- und Sicherheitstechnik. Nachdem Sie die Leistung ausgeführt haben, erstellen Sie ein Prüfprotokoll.
Systemelektrotechnik
• Sie entwerfen, berechnen, planen und kalkulieren eine Anlage oder Anlagenkomponente der Systemelektrotechnik. Die Leistung wird durch Sie ausgeführt und ein Prüfprotokoll erstellt.
Hinweis zur Meisterprüfung:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die zu absolvierende Meisterprüfung i.d.R. nicht im angegebenen Lehrgangszeitraum, sondern erst im Anschluss erfolgt. Konkrete Informationen zu allen Fragen der Prüfung und Prüfungsterminen erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüsse von den zuständigen Mitarbeitenden.