Volle Umstellung der öffentlichen Beschaffung auf "e-Vergabe" bis 2016

Organisationen des öffentlichen Sektors bedienen sich bei der Beschaffung von Lieferungen und Leistungen oder der Ausschreibung von Bauarbeiten zunehmend elektronischer Kommunikationsmittel (e-Vergabe).

Bisher ist es allerdings in vielen Plattformen noch vom Auftraggeber abhängig, ob dieser die Vergabeunterlagen bereits in elektronischer Form anbietet. Ab 2016 können Angebote dann nur noch in elektronischer Form abgegeben werden. Dazu ist eine digitale Signatur notwendig, um Manipulationen auszuschließen.

In den meisten Fällen kommen die fortgeschrittene und die qualifizierte Signatur zum Tragen. Die digitale Signatur ermöglicht Betrieben die vertrauliche Abwicklung von Rechtsgeschäften in der virtuellen Welt. Unternehmen können sich an Ausschreibungen im Internet beteiligen, vom Finanzamt anerkannte elektronische Rechnungen erstellen, eine elektronische Steuererklärung abgeben, das Online-Mahnverfahren nutzen sowie Online-Dokumente revisionssicher archivieren.

Die Vorteile sind: Postlaufzeiten und Portokosten entfallen. Die entsprechenden Dokumente - etwa bei elektronischen Ausschreibungen - können unmittelbar am Rechner bearbeitet und Angebote rechtsverbindlich via Internet an die Ausschreibungsstelle weitergeleitet werden. Der bisher übliche Ausdruck der Unterlagen und deren Versand per Post oder Fax können komplett eingespart werden.

Mit Hilfe einer „Signatur-Software", die auf dem PC installiert wird, können elektronische Dokumente unterschrieben werden. Dazu wird noch ein Kartenlesegerät über die USB-Schnittstelle an den PC angeschlossen. In das Kartenlesegerät wird zum Unterschreiben die Trägerkarte eingelegt.

Für jeden Handwerker ist es möglich, bei einer beliebigen Geschäftsstelle der Sparkasse eine qualifizierte elektronische Signatur zu beantragen. Dies gilt auch ausdrücklich für Nichtkunden der Sparkasse.