Prüfungsgebühren

Welche Gebühren gibt es im Zusammenhang mit den Prüfungen?

Für die Durchführung und Abnahme von Zwischenprüfungen sowie Teil 1 und 2 der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung erhebt die zuständige Stelle (Handwerkskammer oder Innung) Gebühren gemäß Gebührenordnung und Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Potsdam.  

Wer trägt die Prüfungsgebühren?

Die Prüfungen sind für die Auszubildenden grundsätzlich kostenfrei. Die Prüfungskosten trägt der Ausbildungsbetrieb. Maßgeblich für die Zahlungsverpflichtung ist, ob das Ausbildungsverhältnis bei der Zulassung zur Prüfung noch bestanden hat. Die Zahlungspflicht besteht nicht, wenn das Ausbildungsverhältnis durch eine wirksame Kündigung beendet wurde.