Umgang mit Ausschreibungsunterlagen  | 
|   Fehler des Bieters |   Folgen  | 
- Angebot nicht korrekt adressiert bzw. nicht richtig geennzeichnet
 
  | - Fristüberschreitung denkbar
 - Poststelle öffnet das Angebot >>> Ausschluss
 
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- Angebot wird zu spät abgeschickt,
 geht nach Fristablauf bei der Beschaffungsstelle ein 
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- Verdingungsunterlagen nicht gründlich durchgelesen. Angebot weicht von der Leistungsbeschreibung ab
 
  | - Vergleichbarkeit wird gemindert. Rückfragen der Vergabestelle erforderlich.
 - Wertung ist u. U. unmöglich
 
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- Änderungen oder Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen
 
  | - Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen
 
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- Geforderte Nachweise liegen nicht bei
 
  | - Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden
 
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- Rechtsverbindliche Unterschrift fehlt
 
  | - Angebot wird ausgeschlossen
 
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- Aufforderung zur Angebotsabgabe bei beschränkter Ausschreibung bleibt unbeachtet
 
  | - Verärgerung bei der auffordernden Stelle und Gefahr, in Zukunft nicht mehr aufgefordert zu werden.
 - Vorbeugung durch ein Antwortschreiben mit Begründung der Nichtbeteiligung ist unerlässlich.
 
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