
Energiesparende Alternativen und FörderungAus für Quecksilber-Leuchtstoffröhren & bestimmte Halogenlampen
Die Verwendung von Quecksilber in Elektro- und Elektronikgeräten ist bereits seit mehreren Jahren aufgrund der umwelt- und gesundheitsschädlichen Eigenschaften dieses Schwermetalls verboten. Bisher existierten Ausnahmen für Leuchtstoffröhren, jedoch wird diese Ausnahme im August dieses Jahres aufgehoben. Darüber hinaus werden ab September 2023 verschiedene Halogenlampen nicht mehr in den Verkehr gebracht, da ihr Energieverbrauch zu hoch ist. Eine umweltfreundliche und energieeffiziente Alternative bieten moderne LED-Leuchtmittel. Diese können in vielen bestehenden Fassungen verwendet werden. Beim Umstieg auf LED ist jedoch die Kompatibilität und rechtssichere Installation zu beachten. Informationen dazu finden sich in Veröffentlichungen des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik.
Für umfangreichere Umrüstungen könnte ein Komplettaustausch der bisherigen Beleuchtungslösung langfristig kostengünstiger und energieeffizienter sein. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird der Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme mit einem Fördersatz von 15% der förderfähigen Ausgaben unterstützt. Die Mindestinvestition für diese Förderung beträgt 2000,- Euro. Gefördert werden das Erstellen eines Beleuchtungskonzepts sowie der vollständige Leuchtentausch. Eine Förderung für das Umrüsten bestehender Systeme ist nicht möglich.
Welche Leuchtmittel sind vom Aus betroffen?
Die Produktion von Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel sowie Leuchtstofflampen vom Typ T5 in Ringform ist bereits seit dem 25. Februar 2023 verboten. Ab dem 25. August 2023 wird dieses Verbot auf Leuchtstofflampen in Röhrenform der Typen T5 und T8 ausgeweitet, da auch sie Quecksilber enthalten. Ab dem 01. September dieses Jahres betrifft es ebenfalls Halogen-Pins der Typen G4, GY6.35 und G9, welche nicht mehr den Effizienzmindestanforderungen der EU-Ökodesign-Verordnung entsprechen. Die Verwendung bisher installierter Leuchtmittel sowie der Erwerb und Verkauf von Lagerbeständen bleiben weiterhin möglich.
Die Handwerkskammer Potsdam bietet direkte Unterstützung für Handwerksbetriebe in Fragen der Energieeffizienz, klimafreundlichen Praktiken und langfristig kostengünstigen Betriebsweisen. Zur Überwachung von Energieverbräuchen und Kosten steht den Betrieben ein kostenloses E-Tool zur Verfügung.
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