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Workers in Furniture Factory in the production process on veneer machine

Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz umfasst die Bereiche Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz und dient der Prävention von Arbeitsunfällen sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren für Beschäftigte.

Die Leitung eines Betriebes ist verpflichtet, die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes zu erfüllen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen kann erheblicher Bußgelder nach sich ziehen.

Rechtsgrundlagen bilden insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die Umsetzung und Überwachung dieser bundesrechtlichen Vorgaben obliegen den zuständigen Landesbehörden (Ämter für Arbeitsschutz), die zugleich beratende Funktionen wahrnehmen.

Darüber hinaus konkretisieren die Berufsgenossenschaften die gesetzlichen Bestimmungen durch branchenspezifische Regelwerke und Vorschriften, um eine an die jeweiligen Gewerke angepasste Umsetzung sicherzustellen.

Die zentralen Elemente des betrieblichen Arbeitsschutzes sind:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen der Beschäftigten

Zu den jeweiligen Vorgehensweisen in diesen Bereichen informieren die zuständigen Berufsgenossenschaften sowie die Ämter für Arbeitssicherheit.

 

Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen zum Arbeitsschutz haben, beraten Sie die Betriebsberaterinnen und Betriebsberater der Handwerkskammer Potsdam.