Recht
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Neu im Login-BereichÜberarbeitete Werk- und Bauverträge

Die Handwerkskammer Potsdam hat die Muster für Werk- und Bauverträge an das neue, seit dem 01.01.2018 geltende, Baurecht  angepasst und im Login-Bereich zur Verfügung gestellt.

Die Verträge sind Regelungsvorschläge  und enthalten die  üblichen notwendigen Regelungen.  Die Vertragsmuster sind jedoch nicht abschließend und können um zusätzliche Vereinbarungen ergänzt werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass zusätzlich aufgenommene Regelungen den Anforderungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen entsprechen müssen, ansonsten wären diese Regelungen unwirksam.

Trotz der Neuregelung des BGBs, insbesondere der Aufnahme  des Bauvertrags als neuen Vertragstyp, kann die VOB/B weiterhin zwischen Unternehmern vereinbart werden.  Die noch herrschende Meinung  hält die VOB/B allerdings  nur dann für wirksam vereinbart, nur wenn sie als Ganzes ohne jedwede Änderung vereinbart wird.  Vorsorglich sollten daher keine vertraglichen Änderungen zur VOB/B getroffen werden.  Mit Verbrauchern sollte die VOB/B nicht vereinbart werden.

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Odilia Singer
Rechtsberaterin

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