Soka-Bau: Neuer Tarifvertrag

Seit 1. Juli 2013 ist ein neuer Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) in Kraft. Dieser weist folgende wichtigen Änderungen und Ergänzungen auf:

Das elektronische Meldeverfahren wurde ab 1. Juli 2013 zur Pflicht.

Auf Antrag des Arbeitgebers ist dieser dann von der Pflicht zur elektronischen Meldung zu befreien, wenn er nachweist, dass diese für ihn wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Bis zur Entscheidung über den Antrag bleibt der Arbeitgeber zur nichtelektronischen Meldung berechtigt.

Für die Monate Juli bis September 2013 kann das nichtelektronische Verfahren noch neben dem elektronischen Verfahren auch ohne Antragstellung durchgeführt werden.

Nunmehr sind die Beiträge nicht mehr bis zum 15. sondern bis zum 20. eines Monats vom Arbeitgeber zu zahlen.

Neu ist die Aufnahme einer Verrechnungsmöglichkeit durch die Soka-Bau, die schon lange gefordert wurde. Die Erstattung wird dem Beitragskonto des Arbeitgebers gut geschrieben. Für den Fall, dass die Beitragsforderung den Erstattungsbetrag übersteigt, und damit das Beitragskonto einen Rückstand aufweist, kann die Erstattung dem Beitragskonto dann gutgeschrieben werden, wenn der Differenzbetrag einschließlich der Verzugszinsen und Kosten vorab gezahlt wurde und die Meldungen über alle Arbeitnehmer vollständig vorliegen. Ist die Erstattung höher als die fällige Beitragsforderung, wird dem Arbeitgeber der Differenzbetrag erstattet. Diese Möglichkeit der Verrechnung gilt auch für Beitragsforderungen, die vor dem 1. Juli 2013 entstanden sind.

Beim Spitzenausgleichsverfahren kann der Arbeitgeber jetzt zwischen einem 4 oder 6 monatigen Abrechnungszeitraum wählen. Bisher gab es nur den 4 monatigen Zeitraum.

Die Höhe der Verzugszinsen wird auf 1% der Beitragsforderung für jeden angefangen Monat des Verzuges neu festgesetzt. Bisher konnten von der Soka-Bau Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend gemacht werden. Allerdings wird in der jetzt gültigen Fassung § 389 BGB ausgeschlossen. Daher werden die Verzugszinsen aus dem gesamten nicht rechtzeitig gezahlten Betrag berechnet.

Odilia Singer

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