Heizung-, Sanitär- und Klimabereich
Lutz Hannemann

GesetzesänderungNeue Beratungspflicht bei Heizungseinbau ab 2024

Wenn Handwerksbetriebe ab 1. Januar 2024 in Bestandsgebäuden eine Heizung einbauen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, dann sind sie verpflichtet, bei den Eigentümerinnen oder Eigentümern einen Beratungsnachweis hinsichtlich möglicher Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung oder potenzieller Unwirtschaftlichkeit (z.B. durch steigende CO2-Bepreisung) zu beraten. Diese Beratung muss schriftlich dokumentiert und vom Eigentümer und Berater unterzeichnet werden.

Die Durchführung der Beratung obliegt einer fachkundigen Person gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 (z.B. Schonsteinfeger, Installateure oder Heizungsbauer). Regelmäßig darf daher auch der Betrieb, der die Heizung installiert, die Beratung durchführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben die entsprechenden Informationen bereitgestellt, die als Grundlage für die Beratung dienen.

Das entsprechende Formular für die Bestätigung kann hier heruntergeladen werden.

Ansprechpartner

Jan-Hendrik Aust
Teamleiter Technik und Innovation

Tel. +49 33207 34 209

jan-hendrik.aust--at--hwkpotsdam.de

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