Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbstständige

Am 1. August 2009 trat eine Neuregelung zum Krankengeld von gesetzlich versicherten Selbstständigen in Kraft.

Wer den allgemeinen Beitragssatz zahlt, erhält Krankengeld ab der siebten Woche. Will man früher Krankengeld bekommen, ist ein erhöhter, verzichtet man darauf, ist nur ein ermäßigter Beitrag zu zahlen. Wahltarife dürfen keine Altersstaffelungen und Differenzierungen nach Geschlecht oder Krankheitsrisiko enthalten.

Wer sich für einen Krankengeldanspruch entscheidet, muss gegenüber seiner Krankenkasse eine „Wahlerklärung" abgeben, das bedeutet dann auch eine dreijährige Bindung an diese Entscheidung.

Krankengeld erhält ein Selbstständiger nur in der Höhe, in der sein Arbeitseinkommen ausfällt. Probleme gibt es, wenn im Betrieb kein Gewinn erwirtschaften oder die Mitarbeiter trotz Krankheit des Chefs den Betrieb ohne Gewinneinbußen weitergeführt haben.

Für jeden Selbstständigen, der sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert hat, wäre es sinnvoll zu prüfen, ob der Krankengeldanspruch nicht über eine private Krankentagegeldversicherung besser gesichert ist. In diesem Fall kommen dann für die Krankenversicherung die ermäßigten Beiträge zum Tragen.


Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.