Beitrag für Berufsbildung an die SOKA-Bau auch für Solo-Selbständige

Am 14. Juli 2015 wurde im Bundesanzeiger die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) veröffentlicht. Damit erfassen die Rechtsnormen des VTV in seinem Geltungsbereich auch die bisher nicht tarifgebundenen Betriebe, die gewerblich Bauten aller Art erstellen (z. B. Fliesenleger, Bodenleger, Maurer, Rohrleitungsbauer etc.).

Neu ist die Regelung in § 17 VTV. Dieser verpflichtet Betriebe, auch wenn sie keine gewerblichen Arbeitnehmer beschäftigen (sog. Solo-Selbständige), die Mittel für die tarifvertraglich festgelegten Leistungen im Berufsbildungsverfahren aufzubringen. Dafür müssen sie einen Beitragsanteil in Höhe von mindestens 900 Euro pro Jahr leisten, die Berechnung erfolgt jeweils für den Zeitraum Oktober bis September des Folgejahres. Die Beiträge sind spätestens bis zum 20. November nach diesem Zeitraum an die ULAK als Einzugsstelle zu zahlen. Für den Zeitraum April bis September 2015 ist abweichend davon ein Mindestbeitrag in Höhe von 450 Euro zu zahlen.

Dem entspricht nach § 5 Abs. 1 VTV die Pflicht jedes Betriebes, auch wenn er keine gewerblichen Arbeitnehmer beschäftigt, sich bei der für ihn zuständigen SOKA-Bau zu melden und folgende Stammdaten mitzuteilen:

  1. Name, Rechtsform und gesetzliche Vertreter des Unternehmens
  2. Anschrift am Hauptbetriebssitz, gegebenenfalls davon abweichende inländische Zustelladresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse
  3. inländische oder, soweit nicht vorhanden, ausländische Bankverbindung
  4. Art der betrieblichen Tätigkeiten
  5. Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit.

Darauf haben sich im Dezember vergangenen Jahres die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. tarifvertraglich geeinigt.

Fragen zu dieser Regelung und dem entsprechenden Verfahren beantwortet die SOKA-Bau, 65179 Wiesbaden, unter der Telefonnummer 0800 1200-222.

Marcel Pissarius

Rechtsberater

Charlottenstraße 34-36

14467 Potsdam

Tel. +49 331 3703-162

Fax +49 331 3703-8162

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Odilia Singer

Rechtsberaterin

Charlottenstraße 34-36

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